Friedhöfe

Von den Friedhöfen der Umgebung aus Hilpoltstein, Allersberg, Roth und Thalmässing finden Sie hier die jeweiligen Friedhofsatzungen und Gebühren. Von manchen Friedhöfen erhalten Sie aufgrund unserer Aufnahmen bereits einen ersten Eindruck. Diese Vorabinformationen sollen Ihnen – auch aus der Ferne – als mögliche Entscheidungshilfe dienen. Bei Unklarheiten sind wir unter Telefon 09174 – 16 90 mit Rat und Tat für Sie da.

Friedhöfe Hilpoltstein, Zell, Heuberg, Weinsfeld, Mindorf, Jahrsdorf, Meckenhausen und Hofstetten.

Gebühren

Friedhofssatzung

Friedhöfe Eckersmühlen, Nordfriedhof und Friedhof an der Kreuzkirche.

Gebühren

Friedhofssatzung

Friedhof Göggelsbuch.

Gebühren

Friedhof Leerstetten.

Gebühren

Friedhofsatzung

Friedhöfe Heideck, Liebenstadt und Schloßberg.

Hinweis zu Bestattungen in der Stadt Heideck

Wir führen jederzeit Bestattungsaufträge in der Gemeinde Heideck durch. Die Gemeinde Heideck hat für ihre hoheitlichen kommunalen Gemeindeaufgaben einen Dienstleister für die Grabmacherarbeiten und der Leichenhausdienste privat vergeben, der diese im Auftrag der Gemeinde durchführt. Ein Verbot gegenüber unserer Firma besteht nicht, ansonsten bitte ich Sie, uns Informationen darüber zukommen zu lassen.

Gebühren

Friedhofsatzung

Friedhöfe Freystadt, Thannhausen und Mörsdorf.

Gebühren

Friedhofsatzung

Friedhöfe Alter Friedhof Röttenbach, Neuer Friedhof Röttenbach und Mühlstetten.

Gebühren

Friedhofsatzung