Bestattungsarten

Neben den häufigsten Bestattungsarten wie Erd- und Feuer- oder Urnenbestattung sind in den letzten Jahren einige neue Bestattungsformen ermöglicht worden. Nicht alle diese Bestattungsformen sind in unserer Heimat möglich, manche machen eine Bestattung im Ausland nötig. Damit Sie einen Überblick erhalten und die für Ihren Angehörigen richtige Form der Beisetzung finden, sind im Folgenden alle gegenwärtigen Möglichkeiten aufgeführt und näher beschrieben.

Fragen zu den Bestattungsarten beantworten wir Ihnen gerne unter 09174 – 16 90.

Grundsätzliche Bestattungsarten

Die Erdbestattung war lange Zeit die übliche Form der christlichen Bestattung. Dabei gehen die Angehörigen, Freunde und die Trauergemeinde mit den sterblichen Überresten des/der Verstorbenen den „letzten Weg“ zu dessen Grab. Gerade auf diesem Weg sind wir nicht allein. Ein Kreuz wird dem Trauerzug voran getragen, denn Christus ist den Weg schon voraus gegangen. Der Geistliche geht mit den engsten Hinterbliebenen gemeinsam hinter dem Sarg. Eine Glocke läutet während des Trauerweges. Freunde und Gäste zeigen ihre Anteilnahme an die Hinterbliebenen, indem sie den Weg mit gehen.Der Moment, in dem der Sarg in den Boden gesenkt wird, ist für die Trauernden besonders schwer. Das Absenken des Sarges in die Erde macht uns deutlich, dass der Abschied endgültig ist. Damit öffnet er aber auch den Weg in die Trauer, die hilft, mit dem schweren Verlust weiter zu leben.Die Trauergemeinde wendet sich noch einmal deutlich zur bzw. zum Toten. Es werden Blumen als Zeichen der Liebe und Erde als Hinweis, dass wir zu Erde werden und auferstehen werden, auf den Sarg geworfen. Mit dem Erdwurf, mit dem symbolisch das Zudecken des Sarges bzw. das Schließen des Grabes begonnen wird, drückt die Trauergemeinde aus, dass sie bei der Beerdigung der bzw. des Verstorbenen hilft. Auch ist dies ein Zeichen der Barmherzigkeit. Mit Segen und Erdwurf wird die Verstorbene, wird der Verstorbene schließlich endgültig der Gnade Gottes übergeben, während ihre bzw. seine leibliche Existenz dem Zerfall
ausgesetzt wird:

„Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zu Staub. Wir befehlen sie bzw. ihn in Gottes Hand.“

Die Erdbestattung beginnt frühestens 48 Stunden bis spätestens innerhalb von 96 Stunden nach dem Ableben. Es gibt Ausnahmen, da an Sonn- und Feiertagen keineBestattung möglich ist.

Heutzutage wird der Leichnam öfter hygienisch versorgt beziehungsweise thanatopraktisch behandelt um den körperlichen Zersetzungprozess zu stoppen oder zu verzögern. Dies kommt sehr häufig vor, wenn Hinterbliebene aus weiten Ländern anreisen müssen oder beruflich weit entfernt arbeiten, bzw. auch in der Urlaubszeit. Bei Sarg-Überführungen ins Ausland ist, laut Europäischer-Richtline des Straßburger Abkommens zur Leichenbeförderung, die Einbalsamierung vorgeschrieben. Erdbestattungen werden in 180 cm Erdtiefe dürchgeführt.

Der Sarg muss dabei von mindestens 90cm Frosttiefe überdeckt werden. Bei manchen Friedhöfen gibt es teilweise die Möglichkeit einer Tieferlegung sofern die Grabflächen groß genug sind und der Wasserstand dies zulässt. Die Ruhefrist richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit:

  • bei Sandboden zwischen 10 und 20 Jahren
  • bei Lehmböden zwischen 25 und 60 Jahren.

Einigen Menschen sind die Kosten für die Grabsetzung innerhalb der Ruhefrist zu teuer, daher werden Erdbestattung in Hygienekammern immer beliebter.

Manche Menschen empfinden den lang dauernden Prozess der Verwesung problematisch. Sie bevorzugen die Verbrennung der Leiche. Dabei wird der Leichnam im Sarg in eine bis auf 970 und 1340 Grad Celsius erhitzte Brennkammer geschoben. Nach ca. 3 Stunden sind lediglich noch die festen Anteile übrig. Diese werden in eine Aschenkapselurne gefüllt, in deren Deckel der Name der/des Verstorbenen mit einem Klebeschild angebracht ist. Krematorien sorgen dafür, dass es zu keinen Verwechslungen kommt. In jeder Urne befindet sich ein feuerfester Stein mit Registriernummer und Krematoriumsangabe durch die man auch bei einer Urneumbestattung ohne Namensschild noch erkennen kann um wessen Urne es sich handelt.

Die Urne wird dann beigesetzt in ein Urnengrab, in eine Mauer-Nische, in ein Kolumbarium, in einen Wald, einen See ,im Weltall, einem Park oder auch zu Hause. Die Asche kann auch weiterverarbeitet werden zu einem persönlichen Schmuck Diamant, zu einem Kristall oder zu einem von vielen neuen Formen wie beispielsweise in England, wo die Asche eines Jägers in Gewehrkugeln beigemengt wurde.

Zu beachten ist, dass es gesetzliche Vorschriften zur Genehmigung einer Feuerbestattung gibt. Der Leichnam muss ein zweites Mal ärztlich untersucht werden. Zudem ist es nötig, eine schriftliche Erklärung mitsamt Datum und Unterschrift abzufassen und zu hinterlegen, wenn man für sich selbst eine Feuerbestattung wünscht. Bei einem plötzlichen Tod können dies auch Ehepartner, Kinder oder Verwandte ersten Grades nachträglich anordnen.

Von kirchlicher Seite sind keine Einwände gegen die Feuerbestattung zu erheben. Die Hoffnung auf Auferstehung der Toten verlässt sich ganz auf Gottes schöpferische Kraft. Für Erd- und Feuerbestattung gilt gleichermaßen:

„Es wird gesät verweslich und es wird auferstehen unverweslich“

(1. Korinther 15,42).

Bei der Trauerfeier in der Trauerhalle oder Kirche, wird – je nach örtlicher Gegebenheit – der Sarg abgeholt und zum Krematorium gebracht. Dabei besteht die Möglichkeit nochmals an den Sarg zu treten und eine Blume als Zeichen der Liebe niederzulegen. Es ist auch möglich, nur eine Trauerfeier bei der Beisetzung der Urne im Kreise der Hinterbliebenen zu halten.

Die Beisetzung der Urne kann in einen kleinen Gottesdienst eingebettet sein, den der Pfarrer, die Pfarrerin, aber auch ein Gemeindeglied oder Angehöriger – wenn bereits eine kirchliche Trauerfeier stattgefunden hat – halten. Der Gottesdienst besteht aus dem Friedensgruß, einem biblischen Wort, einem Gebet oder Psalm, der Bestattungshandlung mit Erdwurf, einer kurzen Lesung, dem Vaterunser und dem Segen der Trauergemeinde. Ebenso ist natürlich auch eine weltliche Trauerfeier möglich.

Folgende Sonderformen der Erdbestattung sind möglich:

Seit Jahrtausenden ist die Erdbestattung überliefert. Auch bei dieser Form der Bestattung gibt es aber Neuerungen.

Der Vorteil dieses relativ neuen Bestattungssystem, dem Grabkammer-System, liegt in dem Be- und Entlüftungssystem im Pflanzbereich des Grabes. Eine spezielle Abdeckung ermöglicht einen kontrollierten Zutritt von Oberflächen- und Regenwasser in den Kammerbereich. Dadurch entsteht im Kammerinneren eine Atmosphäre mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit, die für den Verwesungsprozess und für die Sargholzzersetzung förderlich sind.

Das Grabkammer-System gibt es als Tiefgrab, das eine doppelte Belegung ermöglicht oder als Flachgrab für eine Einzelbelegung.

Aus der Tatsache heraus, dass vielfach belegte Friedhöfe mittlerweile an ihre Belegungsgrenzen stoßen und Platzmangel sowie Umweltbelastungen die Ausweisung von neuem Friedhofsgelände immer mehr erschweren, wurde diese neue Form der Erdbestattung entickelt.

Folgende Sonderformen der Feuerbestattung sind möglich:

Der seriöse Weg zur Urne für zu Hause

Viele Menschen können mit Friedhöfen als Trauerort nichts anfangen, anderen ist der Weg dorthin zu weit, wieder andere können aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen um zur Trauerstätte zu gelangen. Daher ist ein immer öfter geäusserter Wunsch der Angehörigen, die Urne zur freien Verfügung, für zu Hause zu erhalten.

Nach schweizerischem, holländischem und französchischem Bestattungsrecht gilt die Urne ab der Übergabe an die Hinterbliebenen als beigesetzt. Durch einen Schweizer Naturbestatter ist es möglich, eine schweizerischen Beisetzungsbescheinigung zu erwerben und am Krematorium in Deutschland die Urne persönlich abzuholen oder in die Schweiz verschicken zu lassen.

Die anschließende Zeit der persönlichen Abschiednahme ist NICHT befristet. Auch eine spätere Beisetzung auf einem deutschen Friedhof ist möglich. Hierbei entstehen jedoch Mehrkosten durch den jeweiligen Friedhofsträger und der entsprechenden Beisetzungsart. Alternativ besteht überdies die Möglichkeit, die Urne in ein Bronzegefäß im Friedhof bzw. eigenen Grundstück, Garten, Park, Mausoleum, Familiengruft oder zum Beispiel im Fojer der eigenen Firma als Denkmal aufzustellen. Weitere Alternativen gibt es, die Asche des Verstorbenen zu einem Kleinsturnenschmuck zum Umhängen oder zu einem Schmuck-Diamant verarbeiten zu lassen.


Die Bestattung der Urne im Garten oder einem Park ist in Deutschland nur bedingt genehmigt.

Schon zu Lebzeiten entscheiden sich immer mehr Menschen, sehr bewusst für eine der vielen neuen Formen einer Naturbestattung. Die Sehnsucht nach Natur und Frieden, endlich eins werden mit der Natur aber auch das Ersparen von Grabpflege, Zeit und Kosten für die Hinterbliebenen zur Erhaltung eines regulären Grabplatzes sind die häufigsten Gründe für diese Entscheidung.

Es gibt viele Formen der Naturbestattung wie zum Beispiel das Bestatten an einem Waldrand, das Verstreuen der Asche im Wind, eine Bergbachbestattung, eine Bestattung am Familienbaum, am Familienfelsen oder der See- und Luftbestattung. Allen diesen Naturbestattungsformen geht eine Feuerbestattung voraus. Sie ist bindent und die Basis für eine Aschenbeilegung oder Ascheverstreuung. In Deutschland sind Naturbestattungen bisher nur bedingt möglich. So zum Beispiel in Friedwäldern (Hohenburg in der Operpfalz), Waldfriedhöfen und Begräbniswäldern (in Eitorf an der Sieg und Niederweiler).

Eine Flußbestattung ist in der Donau möglich. Die übrigen Beisetzungen der Naturbestattungsformen sind stets in der Schweiz oder in Dänemark auszuzführen, hier gelten jeweils andere Bestattungsgesetze und Verordnungen als in Deutschland.

Um eine Naturbestattung in der Schweiz zu ermöglichen wird ein Auftrag zur Ausführung der Trauerfeier und der Einäscherung durch eine Bestattungsinstitut in Deutschland, bei Ihnen vor Ort, beauftragt. Durch eine anschließende Urnenanforderung des von Ihnen beauftragten Schweizer Bestattungsinstituts wird die Urne mit der Asche Ihres Verstorbenen in die Schweiz überführt. Hier gelten nun die Schweizer Bestattungsrichtlinien die Ihnen die ganze Fülle der Naturbestattungen ermöglicht. Naturbestattungen sind im Vergleich zu gängigen Beisetzungen günstiger, da die Folgekosten eines Grabplatzes wie Grabpflege und Grabmiete wegfallen.

Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

Immer mehr Menschen, die nicht mit einer Erd- oder Urnenbestattung beigesetzt werden möchten hegen den Wunsch nach einer Ascheverstreuung. Die Totenasche wird dabei auf einer zu diesem Zweck ausgewiesenen Fläche des Friedhofs verstreut. Eine Kennzeichnung, wie bei einem Grabstein oder einer Urnenwand, ist nicht möglich, so das es sich beim Verstreuen von Asche um ein anonymes Grab handelt.

Dies ist in Deutschland jedoch nur bedingt und bisher auch nur auf einigen wenigen Friedhöfen, zum Beispiel in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, möglich. Aufgrund des in Deutschland bestehenden Friedhofszwangs ist das Verstreuen der Asche außerhalb dieser genehmigten Friedhöfe nicht erlaubt. Auch die direkte Aushändigung der Totenasche an Angehörige ist nach wie vor ausgeschlossen. Dies ist lediglich im Ausland, zum Beispiel in der Schweiz, den Niederlanden oder in Dänemark, möglich. Dort kann die Asche an einen Hinterbliebenen ausgegeben werden. In Dänemark und den Niderlanden geschieht das erst nach einer Karrenzzeit von einem Monat um voreilige Entscheidungen zu verhindern oder auch eine Testamentseröffnung abzuwarten, in der der Verstorbene eventuell ein Verstreuen seiner Asche ausdrücklich unterbunden hat. Daher empfiehlt es sich bei der Entscheidung für ein Ascheverstreuen unbedingt bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen. Das Verstreuen von Asche ist eine vergleichsweise günstige Beisetzungsart.

Ein Waldfriedhof, in dem Urnenbestattungen möglich sind, ist dem Krematorium Hohenburg in der Oberpfalz angegliedert. Diese Art der Urnenbestattungen sind je nach Ausführung preislich sehr günstig. Für eine konkretes Angebot benötigen wir detailierte Ausführungswünsche. Bitte sprechen Sie uns an.

Die Friedwald-Bestattung steht für eine alternative Form der Naturbestattung. Hierbei erfolgt die Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne. Die Urne wird an den Wurzeln eines Baumes, innerhalb eines Friedwald-Standortes beigesetzt. Zur Zeit gibt es in Deutschland 44 Friedwald-Standorte. Die Friedwald-Bestattung ist Konfessionsfrei. Eine Grabpflege oder Bepflanzung, wie sie bei einer Erdbestattung auf einem Friedhof notwendig ist, entfällt bei einer Friedwald-Bestattung.

Die Friedwald-Bestattung ermöglicht einen natürlichen Platz für die letzte Ruhestätte. Zur Trauer bleibt den Angehörigen ein Baum, indem der Verstorbene „weiterleben“ kann. Für viele ist auch die nicht notwendige Grabpflege ein Grund, sich für eine Friedwald-Bestattung zu entschließen. Sie möchten Ihren Angehörigen dadurch Kosten und Grabpflege-Arbeiten ersparen.

Eine Friedwald-Bestattung ist nicht auf allen Friedhöfen möglich! Von Hilpoltstein aus gesehen ist die räumlich nähste Möglichkeit einer Friedwald-Bestattung ist in Pappenheim.

Weitere Informationen unter www.friedwald.de

In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne üblicherweise im Bereich des Küstenmeeres über „rauem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „rauem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

Voraussetzungen für eine Seebestattung
Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, aus der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar und von mindestens einer anderen Person bestätigt ist.

Um Schifffahrt und Badende an den Stränden der See nicht zu gefährden, gelten strenge Regeln für die Seebestattung. Die Wasser- und Schifffahrtsämter haben in ihren Zuständigkeitsgebieten feste Positionen für den Seefriedhof ausgeschrieben. Schiffe, die Seebestattungsfahrten ausführen, fahren bei deutschen Fahrten unter deutscher Flagge. Weitere strenge Auflagen gelten. Die Urne muss aus vollständig auflösbarem Material bestehen.Gleichzeitig muss sie mit Kies, Sand oder Wasser beschwert werden, damit sie schnell absinkt und ein Aufschwimmen verhindert wird. Die Angehörigen können Blumen auf das Wasser geben, aus Umweltschutzgründen wird allerdings auf Gebinde und Kränze verzichtet. Die feste Position der Urnenbeisetzung in der See wird mit einem Logbucheintrag festgehalten, der auch der Wasser- und Schifffahrtsbehörde vorgelegt werden kann. Für die Bestattung zur See benötigen Beerdigungsinstitute und Schiffsbetreiber außerdem eine wasser- und seerechtliche Erlaubnis.

Ablauf einer Seebestattung heute
Vielfach findet zunächst am Heimatort des Verstorbenen eine übliche Trauerfeier am Sarg statt, auf die die Einäscherung folgt. Der Bestatter überführt oder übersendet die Krematoriumsurne meist mit einem Paketdienst an eine Seebestattungsreederei. Dort wird die Asche in eine Seebestattungsurne aus auflösbarem Material umgefüllt. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der Bestattung der Urne auf See teilnehmen möchten oder nicht. Bei der Teilnahme von Angehörigen wird der Vorgang „begleitete Seebestattung“ genannt, andernfalls „stille Seebestattung“. Bei einer stillen Seebestattung werden mehrere Urnen bei einer Bestattungsfahrt dem Meer übergeben. Nehmen die Angehörigen teil, wird nur die Urne des Verstorbenen, dessen Angehörige an Bord sind, mit auf See genommen und Kapitän wie Besatzung nehmen die Bestattung als Zeichen der Würdigung des Verstorbenen in Marineuniform vor. Ein Hissen der Flagge, musikalische Untermalung (Nationalhymne oder Trauermusik) und das Blasen der Bootsmannspfeife sind oft begleitende Rituale. Nach einer kurzen Ansprache wird die Urne an einem Tampen (Schiffstau) dem Meer übergeben. Da das Übergeben von Kränzen mit Schleifen und Blumengebinden nicht erlaubt ist, werden meist einzelne Blumen oder Blütenblätter als letzter Gruß auf das Seegrab gestreut.

Eine neue Form der Bestattung ist das Einarbeiten eines Teils der Totenasche in einen Kristall. In handgefertigten Kristallskulpturen einer Schweizer Firma wird die Asche eingearbeitet und dient den Angehörigen als Erinnerungs- und Trauerobjekt. Viele Formen dieser modernen, kristallenen Reliquien stehen Ihnen zur Auswahl.

Vorgehensweise
Das Bestattungsunternehmen bei Ihnen vor Ort wird von Ihnen mit der Ausrichtung der Trauerfeierlichkeiten sowie der Einäscherung beauftragt. Durch eine anschließende Urnenanforderung der beauftragten Schweizer Firma wird die Aschenurne in die Schweiz überführt. Dort wird eine Aschemenge zur Einarbeitung in den Erinnerungskristall entnommen. Die verbleibende Asche wird auf dem Naturfriedhof Pax-Montana in der Gemeinde Poschiavo bestattet. (Poschiavo liegt im Kanton Graubünden). Bereits einige Wochen später kann der Erinnerungskristall durch das Bestattungsinstitut vor Ort in einer feierlichen Zeremonie an die Angehörigen übergeben werden. Die Beisetzung sowie der Bestattungsort der verbliebenen Asche wird mittels eines Zertifikats bestätigt. Die Bestattung in Form eines Erinnerungskristalls erlaubt eine individuelle Trauerbewältigung zu Hause und ist aufgrund der nicht notwendigen Grabpflege als günstige Bestattungsform einzustufen.

Seit einigen Jahren ist es möglich aus der Asche des verstorbenen einen Diamant zu erstellen. Hierbei wird in einem aufwendigen Verfahren, ein Teil der Totenasche verwendet und unter hohem Druck zu einem Diamanten gepresst. Die nicht verwendete Totenasche kann für eine reguläre Urnenbestattung, alternativ für eine Seebestattung, eine Waldbestattung oder zum verstreuen der Asche verwendet werden. Erinnerungsdiamanten werden oft in Schmuck eingefasst. Auf diese Weise ist es dem Angehörigen möglich, den geliebten Partner stets bei sich zu tragen. Eine Trauerbewältigung ist auf diese Art, zusätzlich zur Grabstätte eines eventuellen Urnengrabes möglich.

Die Erstellung eines Erinnerungsdiamantes erfordert ca. 500 g Totenasche – der Rest der Totenasche kann im Rahmen einer Trauerfeier oder einer alternativen Naturbestattung beigesetzt werden. Um Verwechslungen bei der Erstellung auszuschließen, erhält die Totenasche einen Code mit dem der Herstellungsprozess nachvollzogen und überprüft werden kann. Der Asche wird der anteilige Kohlenstoff entnommen um diesen durch hohen Druck (50.000 – 60.000 bar) und hohe Temperatur (1500 – 1700°C) zu Graphit umzuwandeln. Je nach Größe des Diamantes benötigt die Fertigung 1-4 Monate. Durch anschließendes Schleifen des Rohdiamanten erhält dieser dann seine gewünschte Form. Der fertige Diamant strahlt weiß bis bläulich. Die Kosten eines Erinnerungsdiamantes werden von der Größe, der Farbe und dem Schliff bestimmt und beginnen bei ca. 3.800,- €.

Als Weltraumbestattung wird das Verbringen von Teilen der Asche eines kremierten Verstorbenen in den Weltraum bezeichnet. Die eigentliche Bestattung findet dabei oft nicht im Weltraum statt, da die Urnen bei preiswerteren Angeboten mitsamt Inhalt wieder zurück zur Erde fallen beziehungsweise in der Atmosphäre verglühen. Manche Anbieter sprechen heute nicht mehr von einer Bestattung, sondern von einem memorial (Gedenken).

Die erste bekannte Weltraumbestattung fand von 1997 bis 2002 im Auftrag des US-Unternehmens Celestis statt. 24 Miniurnen befanden sich während dieses Zeitraums an einer ausgebrannten Pegasus-Raketenstufe in einer Erdumlaufbahn.
Wegen der hohen Transportkosten wird nach der Kremation nur ein Teil der Asche ins Weltall transportiert. Die Urne verlässt dann entweder auf einer Fluchtbahn die Erde und verbleibt dauerhaft im Weltraum, oder sie wird in eine Erdumlaufbahn gebracht und verglüht früher oder später wie eine Sternschnuppe in der Erdatmosphäre, oder sie befindet sich an Bord eines suborbitalen Flugs nur kurz im All.

Der Preis für „Bestattungen“ in einer niedrigen Erdumlaufbahn wurde im Jahr 2013 von kommerziellen Anbietern mit 11.000 Euro angegeben, bei einer Bestattung auf dem Mond mit 25.000 Euro. Seitdem haben sich die Preise in etwa halbiert; die Beförderung in eine Erdumlaufbahn wird teils auch schon für wenige tausend Euro angeboten.

Krematorien mit denen wir Zusammenarbeiten

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