Unterlagen für Standesamt

Hier möchten wir Ihnen einige Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalls geben. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Einzelfälle erfasst und abschließend erklärt werden können. Gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Gerne stehen wir Ihnen vorab telefonisch zur Verfügung.

Hinweis:
Grundsätzlich sind alle Urkunden/Dokumente immer im Original vorzulegen und müssen dem aktuellen Stand entsprechen. Alle in fremder Sprache ausgefertigten Urkunden/Dokumente sind von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen ( www.justizdolmetscher.de ) oder im internationalen/mehrsprachigen Format vorzulegen. Sie erhalten die Originale wieder zurück.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie unter der Telefonnummer 09174 – 16 90 erreichbar.

Grundsätzlich erforderliche Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass der vorsprechenden Person
  • Personalausweis/Reisepass, bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich Aufenthaltstitel der verstorbenen Person. Falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert: Personalausweis/Reisepass des Ehegatten/Lebenspartners
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, Hospiz oder einer ähnlichen Einrichtung ereignet:
    schriftliche Sterbefallanzeige der jeweiligen
    Einrichtung ansonsten mündliche Sterbefallanzeige
  • War der letzte Wohnsitz nicht in Bayern:
    erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Wurde ein Bestattungsinstitut beauftragt:
    Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachtgebers

Für ledige Verstorbene

Für Personen, die zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, sind die folgenden Dokumente notwendig:

  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person bzw. Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.

Für verheiratete Verstorbene

Für verheiratete Verstorbene ist es wesentlich, zu welchem Zeitpunkt die Eheschließung stattgefunden hat, da sich die verwendeten Dokumente im Laufe der Jahre geändert haben. Achten Sie daher bitte auf die richtige Auswahl.

Eheschließung vor 1.1.1958 in BRD
  • Für Personen die in der BRD ihre Ehe vor dem 01.01.1958 geschlossen haben, sind die folgenden aufgeführten Dokumente zur Vorlage beim Standesamt notwendig:
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur –  falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe.
Eheschließung zwischen 1.1.1958 und 1.1.2009 in BRD
  • Für Personen die in der BRD zwischen dem 01.01.1958 und dem 01.01.2009 ihre Ehe geschlossen haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe.
Eheschließung ab 1.1.2009 in BRD
  • Für Personen, die in der BRD ab dem 01.01.2009 ihre Ehe geschlossen haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Eheurkunde der letzten Ehe.
Eheschließung vor 3.10.1990 in der ehemaligen DDR
  • Für Personen, die in der DDR vor dem 03.10.1990 ihre Ehe geschlossen haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Eheurkunde der letzten Ehe.
Eheschließung im Ausland
  • Für Personen, die ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Alle ausländischen Formulare sind stets im Original, sowie in einer übersetzten Version nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Eheurkunde der letzten Ehe. Unbedingt Original und Übersetzung!

Bei geschiedenen Verstorbenen

  • Unterlagen wie bei VERHEIRATETEN zuzüglich:
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.
    Sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist eventuell auch der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

Bei verwitwet Verstorbenen

  • Unterlagen wie bei VERHEIRATETEN zuzüglich:
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten.
    Falls fremdsprachig, unbedingt auch mit deutscher Übersetzung.

Bei Verstorbenen in einer Lebenspartnerschaft

  • Für Personen, die in einer Lebenspartnerschaft gelebt haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft.

Bei Verstorbenen, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde

  • Für Personen, die in einer aufgelösten Lebenspartnerschaft gelebt haben, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft.
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten, oder Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk. Falls fremdsprachig, unbedingt auch mit deutscher Übersetzung.

Bei verstorbenen Spätaussiedlern

  • Für verstorbene Spätaussiedler, sind die folgenden Dokumente zur Vorlage beim zuständigen Standesamt notwendig. Bei ausländischen Formularen ist stets das Original, sowie eine Übersetzung des Formulars nötig.
  • Personalausweis der vorsprechenden Person.
  • Personalausweis der verstorbenen Person bzw.
  • Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, eventuell Reisepass des Ehegatten bzw. Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet bzw. verpartnert.
  • Ärztliche Todesbescheinigung – vertraulicher und nichtvertraulicher Teil.
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der, der Tod eingetreten ist (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde – falls fremdsprachig, mit deutscher Übersetzung.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohngemeinde – nur – falls der letzte Wohnsitz nicht im Sterbeort war.
  • Personalausweis
    Falls Familienstand verheiratet, auch den des überlebenden Ehepartners.
  • Vertriebenenausweis beziehungsweise Bescheinigung nach § 15 BVFG –
    Falls Familienstand verheiratet, auch den des überlebenden Ehepartners.
  • Registrierschein
    Falls Familienstand verheiratet, auch den des überlebenden Ehepartners.
  • Bescheinigung über alle Namenserklärungen bzw. Namensänderungsurkunde.
    Falls Familienstand verheiratet, auch die des überlebenden Ehepartners.