Unmittelbar nach Eintritt des Todes

Nach Eintreten des Trauerfalls sind einige Vorkehrungen zu treffen. Um den Überblick zu bewahren, was wann vorzunehmen und zu erledigen ist, haben wir hier für Sie eine Ablaufliste erstellt. Beachten Sie, dass ein Bestatter Ihnen viele Aufgaben abnehmen kann und Ihnen bei allen Vorbereitungen professionell mit Rat und Tat zur Seite steht.
Gerne sind wir für Sie da. Sie erreichen uns unter 09174 – 16 90.

  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, den Arzt benachrichtigen
  • Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen – NICHT vom Notarzt
  • Eventuell Leichenschauschein ausstellen lassen
  • Urkunden und Pässe zur Vorlage beim Standesamt bereitlegen
  • Gutes Passbild bereitlegen
  • Auswahl einer Grabform – Feuer- oder Erdbestattung
  • Grab-Besitzsurkunde, falls vorhanden, bereitlegen
  • Grabstellenbesitzer festlegen
  • Den Bestatter informieren, um die wichtigsten Details zu besprechen
  • Überführung des Leichnams veranlassen
  • Sargkleidung für den Verstorbenen auswählen
  • Sarg / Sargwäsche / Urne / Grab- und Deckelkreuze aussuchen

Bei staatlich unterstützten Personen (Bsp. Sozialhilfeempfänger):

  • Informationen über das verfügbare Vermögen zur Bestattung erkundigen
  • Eventuell Vorantrag zur Kostenübernahme vom Sozialamt beantragen

Weitere Vorkehrungen:

  • Sterbeurkunde ausstellen lassen  –  beim Standesamt des Sterbeortes
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Fenster verschließen
  • Stecker aus Steckdosen entfernen
  • Kühlschrank ausräumen und abtauen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel