Für die Beisetzung im FriedWald ist die Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen vorgeschrieben. Die Urnen müssen so beschaffen sein, dass sie sich innerhalb weniger Jahre unter natürlichen Bedingungen vollständig und schadstofffrei im Boden zersetzen.
Die Asche der verstorbenen Person wird im Krematorium in die biologisch abbaubare FriedWald-Aschekapsel („Ginkgo-Urne“) gefüllt. Diese ist in den Beisetzungskosten enthalten. Auf Wunsch können Angehörige beim Bestattungsunternehmen eine Schmuckurne erwerben. Die Kosten einer Schmuckurne sind in den FriedWald-Bestattungskosten nicht enthalten. Bei Verwendung einer Schmuckurne wird statt der FriedWald-Aschekapsel eine neutrale Bio-Aschekapsel verwendet. Diese wird in die Schmuckurne gestellt und mit ihr gemeinsam beigesetzt. Die Schmuckurne muss folgende Kriterien erfüllen:

1. BIOLOGISCH ABBAUBARES MATERIAL
Auch die Schmuckurne muss eine Naturstoffurne sein, die sich nach wenigen Jahren im Boden zersetzt. Bitte beachten Sie die folgende Übersicht erlaubter oder nicht erlaubter Materialien, die sowohl für das Grundmaterial der Urne als auch für alle Zierelemente gelten:

Das darf:
– Bio-Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Arboform)
– Holz höchstens mäßiger Dauerhaftigkeit (nach DIN EN 350-2, z. B. Buche, Esche, Erle, Kiefer, Fichte, Tanne, Birke, Pappel, Nussbaum, Olive)
– Naturfilz
– Kohle
– Pappe
– Kork
– Echtholz Furnier
– Zellulose und andere Naturfasern

Das darf NICHT!
– Konventionelle Kunststoffe (nicht biologisch abbaubar oder aus fossilen Rohstoffen), z. B. bei Motivfolien, Dekorbändern, Emblemen
– Holz hoher Dauerhaftigkeit (nach DIN EN 350-2, z. B. die meisten Tropenhölzer, Robinie, Eiche, Bambus)
– Metall (z. B. Kupfer, Messing, Edelstahl)
– Stein (z. B. Marmor), Keramik (auch schwach gebrannter Lehm oder Ton),
– des Weiteren: Gips, Porzellan, Glas, Kristalle, Seeurnen, Leder, Kautschuk

2. MASSE
Die Schmuckurne darf einen Durchmesser von 23,5 cm und eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten (eckige Urnen: Seitenlänge max. 16,5 cm).
Nur dann kann gewährleistet werden, dass die Urne in die vorgefertigte Graböffnung passt.

3. GEWICHT
Die Schmuckurne (ohne Inhalt) darf maximal 3 kg wiegen.